Vespertales Forum

 
Angemeldet als Gast Registrieren ·  Neueste Beiträge ·  Suche ·  Startseite
  
 
Alle Foren als gelesen markieren

Vespertales Forum » Versteckte Foren » Inaktive Gildenforen » Das arkane Konzil » Gesetzestext Moonglows « Vorheriger Thread · Nächster Thread »

 
Eluras Mysoloth
Spieler

Send an Email to Eluras Mysoloth

Gesetzestext Moonglows 21.3.08 10:27

Die Gesetze
§1 Waffen/Kreaturen/Kampfmagie/Gifte
§1.1 Waffen und Schilde jeglicher Art sind vor dem Betreten einer Stadt abzulegen.
§1.2 Kreaturen sowie wilde Tiere sind in den Städten nicht erwünscht und dürfen nicht eingeführt werden.
§1.3 Jegliche Form von Kampfmagie bzw. Magie zum Beeinträchtigen menschlicher Fähigkeiten sind im Stadtgebiet untersagt.
§1.4 Das Nutzen sowie Einführen von Giften und Rauschmitteln sowie andere Fähigkeits-Beeinträchtigende Mittel sind untersagt. Ausnahmen sind hier lediglich gewöhnlicher Tabak sowie alkoholische Getränke. Pilzbier ist verboten.
§1.5 Helme, Masken, sowie Kapuzen, die das Gesicht verbergen, sind in den Städten abzulegen.

§2 Kämpfe und Auseinandersetzungen innerhalb des Reichsgebiets
§2.1 Innerhalb des Stadtgebiets ist jegliche Art des Kampfes oder Duells zu unterlassen.
§2.2 Dunkle Magie, Magie zum Einschränken von Fähigkeiten Anderer sind verboten.
§2.3 Auch der Angriff durch Tiere und das Hetzen von Tieren ist zu unterlassen.
§2.4 Beleidigungen jeglicher Art, Anschwärzen und üble Nachrede sind ebenfalls verboten.

§3 Pferde, Bären, Drachen und andere Reittiere
§3.1 Reittiere sind grundsätzlich an den dafür vorgeschriebenen Stellplätzen zu verstauen.
§3.2 Sollte sich kein Anbindepfosten in der Nähe befinden, so sind Reittiere so anzutauen, dass sie Strassen und Wege nicht blockieren.
§3.3 Drachen sind innerhalb der Stadt in jeder Form verboten.

§ 4 Feinde des Reiches, Schurken/Diebe und Gesuchte.
§4.1 Orks und Dunkelelfen haben die Stadt und das Land des Reiches nicht zu betreten.
§4.2 Der Umgang mit Orks und Dunkelelfen ist untersagt.
§4.3 Der Handel und Umgang mit Verbrechern und Gesuchten ist strengstens untersagt.

§5 Vergehen welche außerdem Strafbar sind:
§5.1 Schmuggel
§5.2 Mord
§5.3 Sklaverei
§5.4 Entführung
§5.5 Erpressung
§5.6 Diebstahl / Überfall
§5.7 Provokation
§5.8 Feuerlegen innerhalb des Stadtgebiets
§5.9 Selbstjustiz
§5.10 Ketzerei, Auflehnung gegen die Kirche
§5.11 Auflehnung gegen den Vierstädtebund
§5.12 Angriff auf Reit-/Haus-/Nutztiere
§5.13 Einbruch / Hausfriedensbruch

§6 Kirche/Bund
§6.1 Den Anweisungen der Diener der Kirche und des Bundes ist Folge zu leisten.
§6.2 Angriffe auf Mitglieder der Kirche und des Bundes ist hochgradig strafbar.
§6.3 Beleidigungen/Drohungen gegenüber Kirche oder Bund sind zu unterlassen.

§7 Bürgerechte
§7.1 Ein jeder Gesetzestreuer Bürger kann auf den Schutz der Kirche und des Bundes zurückgreifen.
§7.2 Im Kriegsfall haben alle gesetzestreuen Bürger das Recht, sich hinter dem Schutz der Stadtmauern zu befinden
§7.3 Gesetztestreue Bürger können sich im Bedarfsfall an das Konzil wenden, sobald sie meinen, ihnen währe ein Unrecht widerfahren.

__________________
[center][/center]

      
 

 
Druckansicht · Thread per E-Mail senden · Zu Favoriten hinzufügen

Powered by Burning Board Lite © 2001-2004 WoltLab GmbH
UO-Theme by Vespertales